durch Prokura

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Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. . 2005.

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  • Prokura — (italienisch procura, Vollmacht, von lateinisch procurare, für etwas Sorge tragen, zu lateinisch pro, für, und lateinisch cura, Sorge) ist in Deutschland, Österreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine durch einen Kaufmann …   Deutsch Wikipedia

  • Prokūra — (ital. und neulat. procura, zusammengezogen aus lat. pro cura, »[Gebühr] für Besorgung«, oder Verkürzung von Prokuration, »Stellvertretung, Verwaltung«), die Vollmacht, die ein Kaufmann einem Dritten, dem Prokuraträger oder Prokuristen, zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Prokura — Prokūra (lat.), das vom Chef eines Handlungshauses einer oder mehrern (Kollektiv P.) Personen (Prokuristen, Disponenten) übertragene und im Handelsregister vorgemerkte Recht, im Namen des Chefs Handelsgeschäfte jeder Art abzuschließen und durch… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Prokura — Befugnis; Ermächtigung; Mandat; Bevollmächtigung; Freibrief; Handlungsvollmacht; Vollziehungsbefehl; Vollmacht * * * Pro|ku|ra 〈f.; , ku|ren〉 im Handelsregister eingetragene Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften u. handlungen für einen… …   Universal-Lexikon

  • Prokura — I. Begriff/Formen:Die in das ⇡ Handelsregister einzutragende umfassende Handelsvollmacht mit gesetzlich festgelegtem, grundsätzlich unbeschränkbarem Umfang (§§ 48–53 HGB). Formen: ⇡ Einzelprokura; Beschränkungen bei der Form der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Vorstand — Als Vorstand wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet, das die Personenvereinigung nach außen gerichtlich und außergerichtlich vertritt und nach innen mit der Führung der… …   Deutsch Wikipedia

  • ppa. — pp., per prokura, durch Prokura; vorgeschriebener Zusatz bei der Namensunterschrift des Prokuristen (⇡ Prokura). Fehlen des Zusatzes berührt die Wirksamkeit des mit der Unterschrift abgeschlossenen Geschäftes nicht, kann aber u.U. den Prokuristen …   Lexikon der Economics

  • Vollmacht — durch ⇡ Rechtsgeschäft erteilte ⇡ Vertretungsmacht. 1. Erteilung: Erfolgt durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber dem Geschäftspartner. Die V. ist einseitiges, empfangsbedürftiges ⇡ Rechtsgeschäft; daher ist Zugang,… …   Lexikon der Economics

  • Per procura — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Prokura (ital. procura, Vollmacht, von lat. procurare, für etwas Sorge tragen, zu pro, für, und cura, Sorge) ist eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Prokurist — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Prokura (ital. procura, Vollmacht, von lat. procurare, für etwas Sorge tragen, zu pro, für, und cura, Sorge) ist eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Obligationenrecht (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Kurztitel: Obligationenrecht Abkürzung: OR Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia


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